Medikamente mit GVO
Pharmazeutische Wirkstoffe, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen produziert werden, sind seit längerer Zeit auf dem Markt. Insulin etwa wird längst nicht mehr aus der Bauchspeicheldrüse von Schweinen gewonnen, sondern gentechnisch veränderte Bakterien oder Hefen übernehmen die Produktion der Substanz. Seit 2015 ist in der Schweiz nur noch gentechnisch produziertes Insulin verfügbar. Auch die meisten Impfstoffe werden inzwischen ähnlich produziert. Mehr als hundert solche gentechnisch erzeugte Präparate sind auch in der Schweiz zugelassen.
Wirkstoffe, die auf diese Weise hergestellt werden, müssen nicht gekennzeichnet werden, sofern sie von den gentechnisch veränderten Organismen abgetrennt und gereinigt sind und die Herstellung im geschlossenen System erfolgte.
Anders verhält es sich bei Hilfsstoffen, die aus gentechnisch veränderten Pflanzenteilen hergestellt wurden. Sie müssen – analog zu den Vorgaben im Lebensmittelbereich – auf der Medikamentenverpackung und auf der Verpackungsbeilage als GVO deklariert werden.
Inzwischen enthalten einige hundert in der Schweiz erhältliche Medikamente Hilfsstoffe, die aus gentechnisch veränderten Nutzpflanzen hergestellt wurden. Kenntlich gemacht wird dies mit dem Hinweis «aus gentechnisch verändertem xyz hergestellt».
Forderungen
biorespect ruft das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic dazu auf, nur Hilfsstoffe zuzulassen, für die auch eine Zulassung als Lebensmittel vorliegt. Und die Pharmabranche soll Hilfsstoffe von nicht manipulierten Nutzpflanzen verwenden – denn diese weisen dieselben Eigenschaften auf.
biorespect ruft die Bevölkerung dazu auf, Verpackungstexte und -beilagen von Medikamenten kritisch zu prüfen. Vor der Einlösung eines Rezepts in der Apotheke können Informationen auch hier abgerufen werden.